AGB

1.) Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausnahmen müssen von der Geschäftsleitung schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.

2.) Soweit nicht anders vereinbart, halten wir uns an unsere Angebote 14 Tage gebunden.

3.) Es gelten die von uns festgelegten Preise und Bedingungen der Auftragsbestätigung.

4.) Erfüllungsort unserer Warenlieferungen sind unsere Geschäftsräume. Dem Kunden steht die gekaufte Ware zur Abholung in unseren Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Wünscht der Kunde, daß wir in seinem Namen ein Transportunternehmen beauftragen, versenden wir den Kaufgegenstand auf seine Rechnung und Gefahr an die von ihm gewünschte Anschrift. Grundsätzlich gilt die Tariftabelle der Deutschen Post. Eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliches, schriftlich mitgeteiltes Verlangen des Abnehmers. Kosten der Versicherung hat dieser zu tragen.

5.) Wir behalten uns vor, Aufträge, die sich auf mehrere Kaufgegenstände beziehen, in mehreren Teilen auszuführen. Von uns genannte Fristen und Termine zur Lieferung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Einhaltung der Lieferzeit durch unseren Vorlieferanten. Angaben über Versandzeiten sind Angaben nach bestem Wissen, jedoch richtet sich die tatsächliche Zeit nach den Bedingungen des Transportunternehmens.

6.) Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger, die Lieferung störender Ereignisse können wir, ohne daß der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde berechtigt ist, uns die Fristen zur Erledigung von Pflichten zu setzen, müssen diese mindestens 4 Wochen betragen. Tritt eine Leistungsverzögerung in unserem Bereich ein, die den Kunden zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, ist der Rücktritt schriftlich gegenüber uns zu erklären. Dieser ist unwirksam, wenn die Rücktrittserklärung zu einem Zeitpunkt eingeht, an dem sich die Ware schon auf dem Versandweg befindet.

7.) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten den Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Wir haften aus anderen Rechtsgründen auf Schadenersatz nicht, es sei denn, in unserem Bereich ist eine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln eingetreten.

8.) Soweit wir Software liefern, darf diese nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck eingesetzt werden. Jede Überlassung an Dritte oder Benutzung auf weiteren Geräten ist vom Abschluß eines gesonderten Lizenzvertrages abhängig. Verletzt der Kunde diese Bestimmung, haftet er auf vollen Schadenersatz.

9.) Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen getilgt hat.

10.) Die Verwahrung unseres Eigentums beim Kunden erfolgt unentgeltlich.

11.) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware, die unter Eigentumsvorbehalt der Verkäufer steht, ohne Hinweis auf unsere Rechte zu veräußern. Macht ein Dritter Rechte an Ware geltend, die in unserem Sicherungseigentum steht, ist uns dieses innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

12.) Gewährleistung

a) Die dem Kunden übergebene Ware ist von ihm bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Der Kunde muß uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen. Erfolgt keine unverzügliche Mängelrüge, gilt die Ware als vertragsmäßig.

b) Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und den Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

c) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mängelfolgeschäden.

d) Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines schriftlich abzuschließenden Beratungsvertrages gegen besonderes Entgelt. Die Haftung dafür, daß eine bestimmte, vom Kunden beschaffte Software auch auf von uns gelieferten Gegenständen einsetzbar ist, wird nicht übernommen.

e) Software gehört bei Hardware-Lieferungen grundsätzlich nicht zum Lieferumfang. Soweit von uns Software geliefert wird, bedarf es eines gesonderten schriftlich abzuschließenden Lizenzvertrages mit dem Software-Hersteller, der kostenpflichtig ist. Für die Überlassung von Software gelten die Bedingungen des Herstellers. Jede von uns gelieferte Software wird unter dem ausdrücklichen Hinweis geliefert, daß diese entwicklungsbedürftig ist, so daß in Verkaufsbeschreibungen dargestellte Eigenschaften nur unter den Bedingungen gelten, die der Hersteller der Software definiert hat. Der Kunde muß damit rechnen, daß verschiedene Software und/oder Hardware nicht miteinander kompatibel sind.

f) Wünscht der Kunde die Zusage, daß von ihm gekaufte Ware mit bestimmten Zusatzgeräten oder mit bestimmten Programmen einsatzfähig ist, kann diese Zusage nur im Rahmen eines schriftlich zu vereinbarenden zusätzlichen Beratungsvertrages abgegeben werden.

g) Jegliche Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn der Kunde von uns gelieferte Hardware oder Software umgestaltet oder sonstwie verändert. Der Eingriff in einzelne Komponenten der Hardware, die von außen nicht frei zugänglich sind, löst das Erlöschen jeder Gewährleistungsverpflichtung aus. Aus diesem Grund werden die von uns gelieferten Geräte versiegelt ausgeliefert. Bei Siegelbruch erlischt die Gewährleistung. Gleiches gilt für Mängel, die Folgen von Bedienungsfehlern sind.

h) Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß alle von ihm benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag vollständig gesichert werden.

i) Bei evtl. Gewährleistungsansprüchen hat uns der Kunde die Ware auf eigene Kosten in unseren Geschäftsräumen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Für die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen gleich welcher Art wird uns mindestens eine Frist von 4 Wochen eingeräumt. Diese wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet.

j) Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten ist die gelieferte Ware uns ohne Daten oder Software des Kunden oder sonstige Zusatzgeräte, die vom Kunden eingebaut sind, mit einer ausführlichen schriftlichen Fehlerbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Sollten sich dennoch Daten auf dem Rechner befinden, haften wir für diese Daten nicht.

k) Vorstehende Bedingungen gelten auch sinngemäß für Serviceleistungen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit.

l) Die Abwicklung von unberechtigten Garantieansprüchen erfolgt zu der üblichen von uns hierfür berechneten Kostenpauschale.

m) Der Kaufpreis und die Lieferkosten sind kostenfrei bei Erhalt der Lieferung zu bezahlen. Dieses gilt auch für Teillieferungen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen von 1% monatlich zu zahlen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

13.) Die Aufrechnung oder die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden gegenüber unserem Zahlungsanspruch muß vor Ausführung der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

14.) Zahlungen an unsere Mitarbeiter und Beauftragten dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht geleistet werden.

a) Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen.

b) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, wenn anderes nicht vereinbart wurde.

c) Für alle Streitigkeiten mit gewerblichen Abnehmern sind allein das Land- und Amtsgericht Köln zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

d) Die Verbringung bei uns gekaufter Ware außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf unserer ausdrücklichen besonderen schriftlichen Zustimmung, wenn die Ware unter unserem Eigentumsvorbehalt steht.

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